Hallo zusammen,

diese Nachricht kommt aktuell vom VdM (Stand 30.10.2020):

Die Landesregierung hat soeben die neue Coronaschutzverordnung und damit weitreichende neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie veröffentlicht. Darunter auch, dass ab Montag, den 2. November die Musikschulen schließen müssen: „Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote …“ (Coronaschutzverordnung vom 30.10.20, §7 (1) 3.). Die Regelung gilt bis zum 30. November 2020.

Die Formulierung betrifft das komplette Angebot von Musikschulen. Wir sind bemüht alle Unstimmigkeiten und offenen Fragen zu klären.

Wir bedauern, dass die parlamentarische Debatte unter der Themenstellung „Entscheidende Weichenstellung, entscheidende Wochen – das Virus bekämpfen, Nordrhein-Westfalen stärken“ keinen Einfluss auf die Formulierung der Schutzverordnung nehmen kann, weil sie zeitgleich mit der Veröffentlichung geführt wird.

Nachdem sich bereits im gestrigen Tagesverlauf eine Schließung der Musikschulen in NRW abzeichnete, haben VdM und LVdM alle ihnen zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung gesetzt, um die Schließung noch in letzter Sekunde abzuwenden. NRW steht im Übrigen mit der Schließung der Musikschulen unter allen Bundesländern allein.

Über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens werden wir uns noch heute – auch im Benehmen mit dem VdM – beraten und Sie in den nächsten Tagen informieren.

Sie finden die aktuelle Coronaschutzverordnung unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf

 Ich melde mich für das weitere Vorgehen (Fernunterricht, Gebühren etc.) mit einer weitergehenden Nachricht am Wochenende! Bis dahin bitte ich um Geduld.

 Herzliche Grüße

Gregor Stewing