In seiner Sitzung am Donnerstag, 11. Dezember 2014 hat der Rat der Stadt Telgte eine neue Gebührensatzung für die Musikschule beschlossen. Diese neue Gebührensatzung gilt ab Januar 2015.

Der Hintergrund

Wie im Jahr 2011 durch den Rat beschlossen, soll die Musikschule als städtische Einrichtung dauerhaft Bestand haben. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der dafür notwendige jährliche Zuschuss aus dem städtischen Haushalt auf 180.000,00 Euro (zuzüglich der Auswirkungen durch Preis- und Tarifsteigerungen) gedeckelt werden. Der jährliche Zuschussbedarf für die Musikschule hat sich aber seitdem verändert. Zum einen sind Einnahmeverluste zu verzeichnen, die sich aus der im Rahmen des demographischen Wandels abnehmenden Schülerzahl ergeben. Darüber hinaus hat sich das Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen verändert, die aufgrund längerer Schulzeiten zeitlich mehr gebunden sind. Und nicht zuletzt summieren sich die Tarifsteigerungen seit dem Jahr 2011 einschließlich der bereits vereinbarten Anpassung zum 01.03.2015 auf 12,8 %.

Was ändert sich

Um diese Veränderungen im Budget der Musikschule annähernd aufzufangen, müssen die Gebühren der Musikschule angehoben werden.Um die Schülerinnen und Schüler der Musikschule nicht zu stark zu belasten, erfolgt die Erhöhung aber nicht in vollem Umfang der Tarifsteigerungen von 12,8 %, sondern lediglich um 7,5 %. Damit erhöhen sich die Gebühren für die Grundfächer um ca. 1,60 Euro/Monat, beim Einzelunterricht um 5,00 bis 7,00 Euro/Monat und beim Gruppenunterricht um 2,50 bis 3,50 Euro/Monat. Zusätzlich sollen in Zukunft die Gebühren der Musikschule automatisch einer zweijährigen Dynamisierung in Höhe der jeweiligen Tarifkostensteigerung unterliegen.

Die Familien- und Sozialermäßigungen bleiben unverändert. Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte NRW werden in Zukunft 10 % Ermäßigung gewährt.

Mit der Neufassung der Gebührensatzung soll es wieder vier Zahlungstermine geben, da die Aufteilung auf drei Zahlungstermine sich nicht bewährt hat.