Am 14. März 1996 gründeten Eltern und Freunde der Musikschule den Verein, um die Schüler*innen der Musikschule materiell und ideell zu unterstützen. 22 Personen bereiteten damals den Weg für einen neuen Verein, von diesen Personen sind bis heute über die Hälfte noch immer dabei. Als erster Vorsitzender übernahm bald Winfried Heidrich den Vorstandsvorsitz, der viele Jahre dieses Amt innehatte. Seitdem konnten für das Ehrenamt stets engagierte Nachfolger*innen gefunden werden: Es folgten Gerlinde Rau, Olga Soentgerath und Uwe Königsfeld. Seit 2019 ist Julia von der Wroge Vorsitzende des Fördervereins.

Fidelio unterstützt die Musikschule der Stadt Telgte

Für das Musikleben der Stadt Telgte ist die Musikschule anerkanntermaßen unentbehrlich.

Vor allem in den ersten Jahren nach seiner Gründung hat Fidelio sehr energisch für den Erhalt der Musikschule in städtischer Trägerschaft und in ihrer bewährten Organisations- und Angebots-Struktur kämpfen müssen. Heute unterstützt der Förderverein vermehrt sozial benachteiligter Schüler*innen, aber auch viele andere Projekte oder Anschaffungen wurden gefördert. Fidelio hat sich im Verlauf seiner erfolgreichen Arbeit einen guten Ruf erworben und gilt sowohl bei den Nutzer*innen als auch im Rat und der Verwaltung der Stadt Telgte als kompetenter, engagierter und legitimer Fürsprecher der Musikschule.

Ohne Geld läuft nichts, aber Geld ist nicht alles. In der Satzung des Vereins ist deshalb ausdrücklich die ideelle Förderung von Schule und Schülern gleichbedeutend neben der finanziellen Förderung festgeschrieben.

Ideelle Förderung der Musikschule

Fidelio sucht immer nach Möglichkeiten, die Idee der Musikschule an die Öffentlichkeit zu tragen. Fidelio beteiligt sich an der Diskussion um Unterrichtskonzepte. Der Vorstand versucht mit anderen Musikschulen in Kontakt zu treten. Fidelio bemüht sich verstärkt um das soziale Umfeld der Musikschule, indem er Foren für persönliche Kontakte, Austausch und Gespräche schafft. Fidelio betreibt Werbung für ein breiteres Verständnis der Notwendigkeit kreativer und künstlerischer Aktivitäten in der Erziehung unserer Kinder sowie im täglichen Leben erwachsener Menschen und Förderung der Kommunikation zwischen Schülern, Eltern, Lehrern und Musikschulleitung.

Eine der wichtigsten anstehenden Aufgaben ist seit 2020 das Projekt „Musikschule entwickeln“. Hier wurde die Zukunftsfähigkeit und die Aufstellung der Musikschule Telgte durch externe Kulturexpert*innen in den Blick genommen. Es gibt zahlreiche Anregungen der Expert*innen, die schon im Rat vorgestellt wurden und die es umzusetzen gilt. Dabei spielt die dringende Verbesserung der räumlichen Verhältnisse am Haus der Musik eine entscheidende Rolle. Fidelio wird das Projekt und die Umsetzung der Vorschläge gerne unterstützen!

Materielle Förderung der Musikschule (Beispiele)

Fidelio fördert Konzerte, sowie künstlerische Veranstaltungen und unterstützt Orchesterfahrten. Fidelio unterstützt:

Durch Stipendien fördert der Verein in Abstimmung mit der Musikschule begabte Schülerinnen und Schüler, indem er die Musikschulgebühren ganz oder teilweise übernimmt und dadurch Familien in Telgte und Westbevern hilft, vorübergehende finanzielle Engpässe zu überbrücken, damit Kinder ihren Instrumentalunterricht nicht aufgeben müssen.

Mitglieder des Vereins sind ehrenamtlich bei Veranstaltungen oder durch regelmäßige Einsätze zur Pflege und Unterhaltung des Haus der Musik aktiv.

Förderverein der Musikschule der Stadt Telgte e.V.  - Fidelio

Vereinsregister

AG Münster VR 60784

Vorstand

Vorsitzender:  Prof. Peter von Wienhardt

Schriftführer: Hein Wilken

Kassenwartin: Sylvia Krüger

Fidelio Vorstand 2023 (v.l.: Peter v. Wienhardt, Sylvia Krüger, Hein Wilken)
Fidelio Vorstand 2023 (v.l.: Peter v. Wienhardt, Sylvia Krüger, Hein Wilken)

Beisitzer

Paul Winter, Gerlinde Rau, Leopold Hirsch

Postanschrift

Förderverein der Musikschule der Stadt Telgte e.V.

c/o Peter von Wienhardt
Grabenstrasse 65
48291 Telgte

Telefon

Vorsitzender: 0170/4917733

Eine Kontaktaufnahme zu werblichen Zwecken ist ausdrücklich nicht erwünscht!

E-Mail

Vorstand: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Eine Kontaktaufnahme zu werblichen Zwecken ist ausdrücklich nicht erwünscht!

Gemeinnützigkeit

Der Förderverein der Musikschule der Stadt Telgte e.V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Kunst und Kultur entsprechend §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 05 AO. (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Warendorf (StNr. 346/5879/0861) vom 21.10.2020.

Hinweis zu Links

Links (Verweise) auf Webangebote, die im Zusammenhang mit aktiver Musikausübung oder der Musikschule im weiteren Sinne stehen, richten wir gern ein, wenn sie den Zielen und Interessen des Fördervereins nicht entgegenstehen. Ein Rechts- oder Besitzstandsanspruch ist damit nicht verbunden. Bei Verweisen auf Informationsangebote Dritter übernimmt der Förderverein keinerlei Verantwortung für Richtigkeit und Inhalt.

Der Förderverein wurde am 14. März 1996 von Eltern und Freunden der Musikschule gegründet. Erster Vorsitzender war elf Jahre lang Winfried Heidrich, der auf der Mitgliederversammlung am 21. November 2007 das Amt an Gerlinde Rau weitergab. Schriftführer waren Angelika Sander, ab 2001 Friederike von Hagen-Baaken, ab Ende 2007 Bernd Kurz und ab Ende 2008 Paul Winter. Die Kasse wurde geführt von Gerd Wildemann und ab Ende 2004 von Stefan Wagner. Mit der Mitgliederversammlung 2008 wurde der Vorstand um Beisitzer erweitert. Als erste jugendliche Beisitzende wurde Anja Busch gewählt. 2010 übernahm Lisa Schwarzkopf-Emde ihre Aufgaben. Mit der Mitgliederversammlung 2012 kam Olga Söntgerath als weitere Beisitzerin hinzu, die 2013 Gerlinde Rau als Vorsitzende ablöste. Als Schriftführerin löste Brigitte Tetzlaff 2013 Paul Winter  ab, der als Beisitzer weiter aktiv blieb. Ebenfalls 2013 kam Tillman Niemeyer als neuer jugendlicher Beisitzer hinzu. 2016 erfolgte ein kompletter Wechsel des Vorstands: Uwe Königsfeld als 1. Vorsitzender, Julia von der Wroge als Schriftführerin und Elvira Grube als Kassiererin sowie Gerlinde Rau, Paul Winter und Joshua Lembeck als Beisitzer. 2019 übernahm Julia von der Wroge das Amt der 1. Vorsitzenden, Gerlinde Rau das der Schriftführerin und Martina Lembeck die Kassenführung sowie Paul Winter und Jakob Holtmann als Beisitzer.

In der Mitgliederversammlung am 08.12.2022 wurde als neuer Vorstand gewählt: Prof. Peter von Wienhardt als 1. Vorsitzender, Hein Wilken als Schriftführer und Dr. Christina Wirth als Kassenwartin, die 2023 von Sylvia Krüger abgelöst wurde. Beisitzer sind Paul Winter, Gerlinde Rau und Leopold Hirsch.

Als Zweck des Fördervereins wurde im Allgemeinen das Eintreten für die Musikschule im kommunalpolitischen Bereich, im Besonderen die Vergabe von Stipendien an Musikschüler und –schülerinnen, die die Beiträge aus eigener Kraft nicht leisten könnten sowie die ideelle und finanzielle Unterstützung unterschiedlichster Aktivitäten im Zusammenhang mit der Musikschule der Stadt Telgte festgesetzt.

Vor allem in den ersten Jahren nach der Gründung hat Fidelio sehr energisch für den Erhalt der Musikschule in städtischer Trägerschaft und in ihrer bewährten Organisations- und Angebotsstruktur kämpfen müssen. Nachdem dies erfolgreich bewerkstelligt ist, bemüht sich der Förderverein vermehrt um die Unterstützung sozial benachteiligter Schüler. Der Förderverein Fidelio hat sich durch erfolgreiche Arbeit einen guten Ruf erworben und gilt sowohl bei den Mitgliedern als auch im Rat und der Verwaltung der Stadt Telgte als kompetenter, engagierter und legitimer Fürsprecher der Musikschule.

2004
2004
2008
2008
2010
2010
2012
2012
2013
2013
2016
2016
2019
2019
2021
2021
2022
2022

Vorstand und Beisitzer nach der MV 2023
Vorstand und Beisitzer nach der MV 2023

des Fördervereins der Musikschule der Stadt Telgte e.V. - Fidelio

§1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein der Musikschule der Stadt Telgte e.V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Sitz des Vereins ist Telgte.

§2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur durch die Förderung der Musikschule der Stadt Telgte. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Punkte:

  1. die Zielsetzung der Musikschule der Stadt Telgte zu unterstützen,

  2. bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Musikschule der Stadt Telgte mitzuhelfen,

  3. Schüler in sozialer Sicht zu unterstützen,

  1. die Zusammenarbeit zwischen der Musikschule der Stadt Telgte, Eltern und Freunden der Schule zu fördern.

§3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 1996.

§5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu fördern. Zudem können Ehepartner oder zusammenlebende Lebenspartnerschaften Mitglieder des Vereins werden.

(2) Über den Erwerb der Mitgliedschaft, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft endet

  1. durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand, die nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig ist,
  2. mit dem Tod eines Mitgliedes,
  3. durch Ausschluss aus dem Verein.

(4) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grunde durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstößt oder mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist.

§6 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand,
  2. die Mitgliederversammlung.

§7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus

  1. dem 1. Vorsitzenden,
  2. dem Schriftführer, der zugleich 2. Vorsitzender ist,
  3. dem Kassenwart
  4. höchstens drei Beisitzer.

(2) Der Verein wird gerichtlich oder außergerichtlich i.S.d. §26 BGB durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Beisitzer können den Verein insoweit nicht vertreten.

(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während der Wahlperiode erfolgt auf der nächsten Mitgliederversammlung die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Wahlperiode.

(4) Der Vorstand tritt auf Einladung des 1. Vorsitzenden oder auf Antrag von zwei Vorstandsmitgliedern zusammen. Zu den Vorstandssitzungen hat der 1. Vorsitzende - bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende - mit einer Frist von 7 Tagen per Post oder per E-Mail einzuladen; hierbei gilt das Datum des Poststempels. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen.

(5) Der 1. Vorsitzende - bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende - hat die laufenden Vereinsangelegenheiten zu führen. Er beruft und leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen, sorgt für die Durchführung der von diesen Organen gefassten Beschlüsse und erstattet der ordentlichen Mitgliederversammlung den Jahresbericht.

§8 Die Mitgliederversammlung

(1) Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/10 der Mitglieder des Vereins zu berufen. Die Einladung zu jeder Mitgliederversammlung erfolgt sieben Tage vorher per E-Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Mitglieder, die keine E-Mailadresse haben, werden per Brief angeschrieben. Die Tagesordnung ist beizufügen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Entgegennahme des Jahresberichtes und des Kassenberichtes des Vorstandes,
  2. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfers,
  3. Entlastung des Vorstandes,
  4. Wahl des Vorstandes,
  5. Wahl der Kassenprüfer,
  6. Entscheidung über die Beschwerde eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand,
  7. Änderung der Satzung,
  8. Auflösung des Vereins.

(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Für Satzungsänderungen und eine Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich.

(4) Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

(5) Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme. Eine Mitgliedergruppe hat eine Stimme.

§9 Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedsbeiträge, die in Geld zu zahlen sind, sind Jahresbeiträge und jeweils zum Kalenderjahresbeginn fällig. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag bei Ehepartnern oder zusammenlebenden Lebenspartnerschaften wird über einen anzugebenden Beitragszahler, der Mitglied der Ehe oder zusammenlebenden Lebenspartnerschaft ist, abgerechnet.

(2) Der Vorstand kann in begründeten Fällen Mitgliedern den Beitrag ganz oder teilweise erlassen.

(3) Zur Erhöhung des Jahresbeitrages bedarf es der einfachen Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung.

§10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Telgte, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Musikschule der Stadt Telgte zu verwenden hat.

§11 Änderungen und Inkrafttreten der Änderungen

Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 14. März 1996 errichtet.
In der Mitgliederversammlung vom 5. November 2008 wurde die Satzung in den folgenden Punkten geändert:

  1. Einfügen von §7 (1) Ziffer 4 (Beisitzer),
  2. Einfügen von §7 (2) Satz 2 (Beisitzer können den Verein in soweit nicht vertreten.),
  3. Änderung von §7 (4) Satz 5 (Regelung für Stimmengleichheit bei einer Abstimmung im Vorstand),
  4. Einfügen von §11 (Änderungen und Inkrafttreten der Änderungen).

Die geänderte Satzung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung
in Kraft.

In der Mitgliederversammlung vom 27. Oktober 2021 wurde die Satzung in den folgenden Punkten geändert:

  1. Änderung von §1 Satz 1,2 Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur durch die Förderung der Musikschule der Stadt Telgte. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Punkte:

  2. Einfügen von §5 (1) Satz 1 ff. Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu fördern. Zudem können Ehepartner oder zusammen-lebende Lebenspartnerschaften Mitglieder des Vereins werden.

  3. Änderung von §7 (2) Satz 1 Der Verein wird gerichtlich oder außergerichtlich i.S.d. §28 BGB §26 BGB durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Beisitzer können den Verein in soweit nicht vertreten.

  4. Änderung von §7 (4) Satz 2 ff. Zu den Vorstandssitzungen hat der 1. Vorsitzende - bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende - mit einer Frist von 7 Tagen per Post oder per E-Mail einzuladen; hierbei gilt das Datum des Poststempels.

  5. Änderung von §8 (1) Satz 3 ff. Die Einladung zu jeder Mitgliederversammlung erfolgt sieben Tage vorher per E-Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Mitglieder, die keine E-Mailadresse haben, werden per Brief angeschrieben.

  6. Korrektur von §8 (2) Satz 1 Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1.Entgegennahme des Jahresberichtes und des Kassenberichtes des Vorstandes,
    2.Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer,
    3.Entlastung des Vorstandes,
    4.Wahl des Vorstandes,
    5.Wahl der Kassenprüfer,
    6.Entscheidung über die Beschwerde eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand,
    7.Änderung der Satzung,
    8.Auflösung des Vereins.

  7. Einfügen von §8 (5) Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme. Eine Mitgliedergruppe hat eine Stimme.

  8. Einfügen von §9 (1) Satz 3 Der Beitrag bei Ehepartnern oder zusammenlebenden Lebenspartnerschaften wird über einen anzugebenden Beitragszahler, der Mitglied der Ehe oder zusammenlebenden Lebenspartnerschaft ist, abgerechnet.

Die geänderte Satzung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

 

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Hier werden regelmäßig aktuelle Aktivitäten von Fidelio zur Unterstützung der Musikschule vorgestellt. Weitere Informationen finden Sie in den jährlichen Mitgliederinformationen. Besondere Berichte zu einzelnen Aktivitäten erreichen Sie über die Stichwortsuche.

Hier finden Sie die Informationsschreiben an die Mitglieder des Fördervereins. Wenn Sie Mitgliederinformationen per E-Mail erhalten möchten, schreiben Sie uns einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!